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Wichtige Info: Hinterlegung einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

von itacom GmbH am 16.12.2015 um 11:10 Uhr
Kategorie: News

Auch wenn die Möglichkeit von kaum einem Verbraucher genutzt wird - per Gesetz hat er die Möglichkeit eines telefonischen Widerrufs. Durch die aktuelle Rechtsprechung müssen Händler in ihrer Widerrufsbelehrung sogar eine Telefonnummer nennen, unter der der Unternehmer erreichbar ist. Alle Online-Händler sollten ihre Widerrufsbelehrung mittlerweile um diese Angabe ergänzt haben. Andernfalls droht sogar eine Abmahnung.
Wenn Sie fragen haben, wo genau die Telefonnummer hinterlegt werden muss, die itacom GmbH hilft Ihnen gern weiter!


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